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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KMS Metallbau & Service

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen von KMS Metallbau & Service gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

Kostenanschläge und Angebote sind für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich KMS Metallbau & Service Eigentums- und Urheberrecht vor.

3. Auftragserteilung

Aufträge gelten dann als zustande gekommen, wenn KMS Metallbau & Service die Bestellung bestätigt hat.
Das Unternehmen haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

4. Preise

Die Preise gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung, sofern Lieferung nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist.
Die Preise verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer in der bei Vertragsabschluss gesetzlich bestimmten Höhe.
Treten nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bei Waren oder Leistungen ein, verpflichten sich die Vertragsparteien über die eingetretenen Erhöhungen bei Material- oder Lohnkosten erneut zu verhandeln. Diese zeitliche Einschränkung entfällt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder Dauerschuldverhältnisse vorliegen.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

5. Zahlung

Es gelten grundsätzlich die im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Ausgeführte Lohnarbeiten (z. B. Reparaturen) sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar.
Zahlungsverzug hat Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§ 273, 320 BGB).
Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Nach Fälligkeit erfolgt Mahnung durch KMS Metallbau & Service. Nachdem der Käufer in Verzug gesetzt worden ist, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig.
Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von vierzehn Kalendertagen ist KMS Metallbau & Service berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche zu stellen.

6. Lieferung und Montage

Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.
Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind, sofern nicht anders vereinbart, bauseits zu stellen.
Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und ggf. vereinbarte Zahlungen bei KMS Metallbau & Service eingegangen sind.
Verzögern sich Aufnahmen, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird das Unternehmen insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung vereinbarter Liefertermine frei.
Schafft der Auftraggeber auf Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so kann KMS Metallbau & Service Schadensersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückgetreten wird.
Fälle höherer Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) im Betrieb von KMS Metallbau & Service oder eines seiner Unterlieferanten entbinden das Unternehmen von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen zum Rücktritt vom Vertrag.

7. Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teilleistungen.
Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Kalendertagen als erfolgt.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

8. Gewährleistung

Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen.
Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen der VOB, sofern diese Vertragsgrundlage ist.
Ohne Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung oder Neulieferung nach Wahl von KMS Metallbau & Service innerhalb angemessener Frist.
Bei Instandsetzungsarbeiten übernimmt das Unternehmen eine Gewährleistung nur für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder Leistungen.

9. Schadensersatz

Die Haftung von KMS Metallbau & Service richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch das Unternehmen, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum von KMS Metallbau & Service.
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine KMS Metallbau & Service die Demontage zu gestatten und das Eigentum zurückzuübertragen.
Beeinträchtigt der Auftraggeber diese Rechte, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, überträgt der Auftraggeber ggf. seine Forderungen oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand auf KMS Metallbau & Service.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von KMS Metallbau & Service.

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